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   BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20   

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BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,23740)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,23740)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,23740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anwaltszwangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.2019 - IX ZB 1/19

    Zulässigkeit einer durch einen nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 46/20
    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 21.11.2023 - VIII ZB 55/23

    Einlegen der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 17.10.2023 - VIII ZB 58/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 04.07.2023 - VIII ZB 25/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Antragsteller sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 260/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Diese ist jedoch bereits deshalb unzulässig, weil der Beklagte sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - VIII ZB 19/23

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen Nichtvortragens eines entsprechenden

    Die Anhörungsrüge ist bereits deshalb unzulässig, weil die Kläger sie nicht - wie erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) - durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2019 - IX ZB 1/19, juris Rn. 1 mwN; vom 5. August 2020 - VIII ZB 46/20, juris Rn. 1; vom 4. Mai 2023 - I ZB 19/23, juris Rn. 1 mwN).
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   BGH, 14.07.2020 - VIII ZB 46/20   

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BGH, 14.07.2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,19542)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,19542)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - VIII ZB 46/20 (https://dejure.org/2020,19542)
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